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  • Geschäftsbedingungen

    Kunst. I. Einleitende Bestimmungen, Zweck, Geltungsbereich

    Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) besteht darin, einen rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen dem Hotel Sun **** in Senec und seinen Kunden zu schaffen, um sicherzustellen, dass der Kunde über die Bedingungen der Dienstleistungen informiert ist unter der Voraussetzung.

    Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages (Vereinbarung), durch den sich das Hotel zur Erbringung von Leistungen und der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

    Die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel Sun **** und dem Kunden richten sich nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und anderen allgemein verbindlichen Vorschriften der Slowakischen Republik.

    Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat, es sei denn, er weist nach, dass der Zugang zu ihnen durch das Hotel vereitelt wurde.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für das Hotel Sun **** am Tag ihrer Veröffentlichung und für den Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung der Leistung verbindlich.

     

    Kunst. II. Begriffsdefinitionen

    1. Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Hotel Sun **** einen Dienstleistungsvertrag abschließt.

    2. Hotel Sun **** bezeichnet den Betrieb der Gesellschaft HOTEL SUN, s.r.o., Slnečné jazerá 2572/125, 903 01 Senec, IČO: 50 488 074,
    USt-IdNr.: 2120343984, USt-IdNr.: SK2120343984 in Senec (im Folgenden nur das Hotel).

    3. Dienstleistung ist jede Tätigkeit eines Hotels im Rahmen seines Geschäftsgegenstandes, insbesondere aber Beherbergungs-, Verpflegungs-, Wellness- und Kongressdienstleistungen.

    4. Die Gruppe umfasst in der Regel 6 oder mehr Personen, die eine Unterkunft zur gleichen Zeit der An- und Abreise buchen.

    5. Eine Veranstaltung ist eine gesellschaftliche Veranstaltung, bei der eine große Anzahl von Personen an der Erbringung verschiedener Arten von Hoteldienstleistungen beteiligt ist. Auftraggeber der Veranstaltung ist, sofern nicht anders vereinbart, deren Veranstalter.

    6. Als Zahlungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt, an dem der Begünstigte über die eingezahlten Gelder verfügen kann, d.h. am Tag der Gutschrift auf dem Konto, der Kassenübernahme etc.

    7. Schaden bedeutet tatsächlicher Schaden und entgangener Gewinn. Schaden wird in Geld entschädigt; auf Verlangen des Berechtigten und wenn möglich wird der Schaden jedoch durch Wiederherstellung des vorherigen Zustands ersetzt.

     

    Kunst. III. Beherbergungsordnung

    1. Im Hotel kann nur ein zur Beherbergung angemeldeter Gast untergebracht werden. Check-in bedeutet, dass den Gästen bei der Ankunft im Hotel ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderer gültiger Ausweis vorgelegt wird.

    2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, die bestellten Leistungen ab 14:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages in Anspruch zu nehmen.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Aufenthalt zu beenden und die Leistungen bis spätestens 11:00 Uhr zu übergeben. am Tag der vereinbarten Abreise, sofern nicht anders vereinbart. Unterlässt der Kunde dies, kann das Hotel dem Kunden ein Entgelt für die verspätete Leistungserbringung in Rechnung stellen. Zahlung für Leistungsübergabe bis 14:00 Uhr. beträgt 30% des Zimmerpreises / Nacht, wenn die Leistungen bis 18:00 Uhr übergeben werden. beträgt 50 % des Zimmerpreises / Nacht, 100 % des Zimmerpreises / Nacht können vom Hotel verlangt werden, wenn der Gast den Service nach 18:00 Uhr verlässt.

    4. Das Hotel erbringt für den Kunden Leistungen in dem Umfang und der Qualität, die durch die entsprechende Verordnung über die Kategorisierung und Einstufung von Beherbergungs- und Verpflegungseinrichtungen bestimmt sind, nach der das Hotel in die Kategorie **** eingeordnet wird.

    5. Die Hotelrezeption ist 24 Stunden am Tag geöffnet und dient auch als Feuer- und Notaufnahme.

    6. Vor dem Hotel befindet sich ein reservierter Bereich für Raucher. Andere Bereiche des Hotels, einschließlich aller Zimmer, sind rauchfrei.

    7. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Kinder unter 10 Jahren unbeaufsichtigt im Zimmer oder anderen Bereichen des Hotels zu lassen.

    8. Die Nachtruhe im Hotel ist ab 22:00 Uhr. bis 06:00 Das Verhalten des Gastes im Hotel während der Nachtruhe darf andere Hotelgäste nicht stören. Starke TV-Lautstärke, lautes Sprechen, Singen, laute Gespräche auf den Hotelfluren, Hotelterrasse und dergleichen sind nicht geeignet. Nach 22:00 Uhr finden im Hotel gesellschaftliche Veranstaltungen statt. sie können nur mit Zustimmung der Hotelleitung tätig werden.

    9. Nachrichten und Post für Gäste werden vom Hotel sorgfältig verwaltet und an die Gäste übergeben.

    10. Das Hotel gestattet den Zutritt und die Unterbringung von Tieren im Hotel. Befindet sich ein Tier im Zimmer, erhebt das Hotel eine Gebühr gemäß gültiger Preisliste.

    11. Sachen von Gästen vergessen – das Hotel haftet nicht für vergessene Sachen der Gäste.

    12. Das Hotelpersonal kann das Hotelzimmer des Gastes betreten, wenn es zur Störungsbeseitigung, zur Reinigung und Auffüllung des Zimmerzubehörs oder zur Erbringung der notwendigen medizinischen Hilfe erforderlich ist.

    13. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für die von den Gästen mitgebrachten Gegenstände. Für Schmuck, Geld und andere Wertsachen haftet der Hotelbetreiber nur, wenn er diese in den Hotelsafe gebracht hat.

    14. Das Hotel gestattet dem Kunden, Wertsachen oder Gegenstände von hohem finanziellen, sozialen oder geistigen Wert an einem sicheren Ort (im Zimmersafe) aufzubewahren. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, haftet das Hotel nicht für Schäden, die durch Verlust, Missbrauch, Beschädigung, Diebstahl oder anderweitig verursacht werden.

    15. Beschwerden über den Service:

    – Für den Fall, dass dem Hotelkunden Leistungen minderer Qualität oder in geringerem Umfang als vereinbart oder üblich erbracht werden, steht dem Kunden ein Reklamationsrecht zu.

    – Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich und unverzüglich eine Reklamation zu erheben, andernfalls erlischt das Reklamationsrecht.

    – der Betreiber oder ein anderer verantwortlicher Mitarbeiter (Rezeption) trägt die Reklamation des Kunden unter Angabe der objektiven Umstände der Reklamation im Reklamationsprotokoll ein. Der Betreiber oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter ist verpflichtet, nach sorgfältiger Prüfung unverzüglich, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Tagen, über die Art der Reklamationsbearbeitung zu entscheiden. Nimmt der Betreiber oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter die Reklamation nicht als berechtigt an, leitet er diese unverzüglich mit allen Unterlagen an den Hotelier weiter, der verpflichtet ist, die Reklamation unverzüglich zu bearbeiten, oder in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Tagen. Ist dies nicht möglich, ist der Hotelbesitzer verpflichtet, den Kunden über den Zeitpunkt der Bearbeitung der Reklamation zu informieren, der jedoch nicht länger als 30 Tage betragen darf.

    – Der Kunde ist verpflichtet, persönlich an der Bearbeitung der Reklamation mitzuwirken, er ist verpflichtet, objektive Informationen über die erbrachte Leistung zu geben. Soweit es die Natur des Falles erfordert, hat der Kunde dem Hotelpersonal zur Feststellung der Berechtigung Zugang zu den ihm zur vorübergehenden Beherbergung überlassenen Räumen zu gewähren.

    16. Zeitpunkt der Verabreichung:

    – Frühstück wird von 07:30 bis 10:00 Uhr serviert
    – Mittagessen von 11:30 bis 14:00 Uhr
    – Abendessen von 18:00 bis 20:00 Uhr

     

    Kunst. IV. Unterkunftsdienstleistungen – individuelle Kunden individual

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten oder reservierten Leistungen für den Kunden zu dem in Art. III. Beherbergungsordnung – Ziffer 2. Der Kunde ist zu einem früheren Beginn der Leistungsinanspruchnahme nur dann berechtigt, wenn das Hotel dies bei Vertragsschluss vereinbart hat.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hotelleistungen am vereinbarten Abreisetag zu dem in Art. III. Beherbergungsordnung – Punkt 3, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde. Für den Fall, dass der Kunde die Leistungen später als angegeben erbringt, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden Verspätungszuschläge in Rechnung zu stellen, die in Art. III. Beherbergungsordnung – Punkt 3.

    3. Der Aufenthalt des Kunden im Hotel richtet sich nach der Betriebsordnung des Hotels – Art. 6 Abs. 1 lit. III. Beherbergungsordnung. Der Kunde wird mit seinem Inhalt bei der Ankunft im Hotel oder. zu Beginn des Aufenthalts durch eine autorisierte Person an der Hotelrezeption. Die Bestellung ist für Hotelgäste bindend.

    4. Bei Bezug des Zimmers ist der Kunde verpflichtet, dieses Zimmer ordnungsgemäß zu besichtigen und etwaige Mängel, Abweichungen oder Reservierungen unverzüglich an der Rezeption dem bevollmächtigten Mitarbeiter des Hotels zu melden. Er ist auch verpflichtet, vorzugehen, wenn er mögliche Schäden am Zimmer oder dessen Inventar feststellt.

    5. Stellt das Hotel nach Übergabe des Zimmers an den Kunden Schäden am Zimmer fest, ist der Kunde zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

    6. Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierung der Unterkunft unverzüglich nach der Feststellung, dass er die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, zu stornieren, spätestens jedoch bis 17:00 Uhr des Ankunftstages.

    7. Reservierte Zimmer, die der Kunde bis spätestens 19:00 Uhr bezogen hat. am Anreisetag kann das Hotel es einem anderen Kunden überlassen. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine spätere Anreise vereinbart wurde.

     

    Kunst. V. Beherbergungsleistungen – Gruppen

    1. Sofern in diesem Artikel nicht anders angegeben, gelten die Bestimmungen von Art. IV. -Unterkunftsdienste – individuelle Kunden.

    2. Bei Interesse des Kunden an einer garantierten Reservierung kann das Hotel eine Anzahlung von mindestens 30 % des Gesamtpreises der Reservierung verlangen. Die Reservierung wird zum Zeitpunkt der Zahlung der Anzahlung bestätigt.

     

    Kunst. VI. Preise für Dienstleistungen

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

    2. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich der vom Kunden zu zahlende vereinbarte Preis und die vereinbarten Hotelleistungen aus der jeweils gültigen Hotelpreisliste. Die Hotelpreisliste wird in üblicher Weise, insbesondere aber auf der Website und an der Hotelrezeption veröffentlicht.

    3. Die vereinbarten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbringung der Leistung 3 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für solche Leistungen berechnete Preis, kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend, höchstens jedoch um 5 %, erhöhen.

    4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

    5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder dann eine angemessene Vorauszahlung oder Vorauszahlung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Für Vorauskasse und Vorauszahlung gelten die Bestimmungen der nachfolgenden Artikel entsprechend.

    6. Die Zahlungsfrist für den vereinbarten Preis beträgt:

    – innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragsbestätigung durch das Hotel bei einer Bestellung über den E-SHOP-Service auf der Website des Hotels

    – bei Ankunft an der Hotelrezeption bei persönlicher Bestellung an der Hotelrezeption, per Telefon, E-Mail oder Fax

    – gemäß dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum, falls die Leistungen in Form einer Rechnung bezahlt werden

    7. Grundlage für die Abrechnung bestellter und in Anspruch genommener Leistungen ist, sofern nicht vorab etwas anderes vereinbart wurde, ein Steuerbeleg – Rechnung, frühestens am Tag der steuerpflichtigen Lieferung. Als dieser Tag gilt der Tag des Abgangs des Kunden vom Hotelgelände bzw. der Tag der Übernahme aller bestellten Leistungen von ihm. Die Rechnung muss die im Geschäftsverkehr üblichen Anforderungen enthalten. Die Fälligkeit beginnt im Zweifel mit dem dritten Tag der Abgabe des Steuerbelegs (Rechnung) bei der Post zur Zustellung an den Kunden.

    8. Die Rechnung ist spätestens 7 Tage nach dem Datum der steuerpflichtigen Lieferung fällig. Für den Fall, dass der Auftraggeber für die erbrachten Leistungen im Voraus eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30 % des berechneten Gesamtpreises leistet, ist die Rechnung 14 Tage ab dem Tag der steuerpflichtigen Leistung fällig. Dieser Verpflichtung wird durch die Gutschrift des entsprechenden Betrages auf dem Konto des Anbieters nachgekommen.

    9. Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 0,05 % des fälligen Betrages für jeden Tag des Verzuges zu zahlen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug verliert der Kunde den Anspruch auf Skonti des Hotels. Das Hotel ist berechtigt, den vollen Normalpreis ohne Skontoabzug in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, dem Hotel alle nachweislich entstandenen Kosten für die erbrachten Leistungen ohne Abzug von Rabatten und Vorteilen zu ersetzen.

    10. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen Forderungen des Hotels aufrechnen. Gleiches gilt, wenn es sich um eine Teilgutschrift handelt.

     

    Kunst. VII. Vertragsschluss und Verjährung

    1. Vertragsschluss ist insbesondere eine Vereinbarung über die Erbringung von Leistungen zwischen dem Kunden und dem Hotel auf Wunsch des Kunden (nachfolgend: Bestellung). Der Auftraggeber stimmt dem Auftrag zur Leistungserbringung persönlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder über das Internet zu. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Die Bestellung muss vom Hotel schriftlich, per Telefax oder über das Internet bestätigt werden.

    2. Mit Vertragsschluss garantiert das Hotel dem Kunden, Leistungen im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Qualität zu erbringen. Gleichzeitig ist das Hotel berechtigt, die Zahlung des vereinbarten Preises innerhalb der in Art. VI. – Preise für Dienstleistungen – Punkt 6.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, vor / nach der Bestellung der Leistung persönlich, telefonisch oder über das Internet die Belegung des Hotels in dem Zeitraum, in dem er an der Inanspruchnahme der Hotelleistungen interessiert ist, zu überprüfen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen seine Reservierung bestätigen.

    4. Bei Sammelbestellungen oder wiederkehrenden Bestellungen können die Vertragsparteien schriftlich einen Rahmenvertrag abschließen. Für den Fall, dass zwischen dem Hotel und dem Kunden ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde und die AGB ganz oder teilweise nicht eingehalten werden, gehen die Bestimmungen des Vertrages diesen AGB vor. Die Gültigkeit der AGB wird jedoch nicht berührt.

    5. Der Vertrag kann über einen Vermittler geschlossen werden. Der Vermittler selbst haftet gegenüber dem Hotel, es sei denn, das Hotel stimmt einem Wechsel des Haftpflichtigen zu.

    6. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in drei Jahren ab Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Geschädigte von dem Schaden und dessen Verursacher erfährt. Der Anspruch auf Schadenersatz verjährt spätestens in drei Jahren, bei vorsätzlich verursachten Schäden in zehn Jahren ab Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses; dies gilt nicht bei Gesundheitsschäden.

     

    Kunst. VIII. Rücktritt, Rücktritt vom Vertrag, Rücktritt durch den Kunden

    1. Im Falle einer Stornierung behält sich das Hotel das Recht vor, eine Stornogebühr wie folgt zu erheben:

    – 14 bis 3 Tage vor Aufenthaltsbeginn 50% des berechneten Preises

    – weniger als 3 Tage vor Aufenthaltsbeginn 100% des berechneten Aufenthaltspreises

     

    Kunst. IX. Hotelrückzug

    1. Das Hotel ist nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
    – dieses Recht wurde mit dem Auftraggeber aus den im Vertrag genannten Gründen schriftlich vereinbart
    – der Kunde besteht nicht auf Leistung durch das Hotel
    – der Kunde nach Fälligkeit Verpflichtungen gegenüber dem Hotel hat
    – bei der Buchung Vorauszahlung oder Vorauszahlung vereinbart wurde und der Kunde seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, das Hotel jedoch spätestens in dem Moment zurücktreten kann, in dem der Kunde die Verpflichtung erfüllt hat
    – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Leistung unmöglich machen
    – die Leistungen für irreführende oder unrichtige Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Auftraggebers oder Zwecks
    – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Betrieb des Hotels, die Sicherheit oder die Seriosität des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Eigentümer zuzurechnen ist oder Hotelorganisation.

    2. Hat der Kunde eine angemessene Vorauszahlung oder eine Vorauszahlung von mindestens 30 % geleistet, ist das Hotel nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
    – dieses Recht wurde mit dem Auftraggeber aus den im Vertrag genannten Gründen schriftlich vereinbart
    – der Kunde besteht nicht auf Leistung durch das Hotel
    – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Leistung unmöglich machen

    3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

     

    Kunst. X Haftung und Schaden

    1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

    2. Schadensersatzansprüche des Kunden sind nur in Fällen von Gesundheitsschäden, bei Haftung des Hotels wegen Pflichtverletzungen und bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des Hotels beruhen, zulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessen zur Beseitigung des Fehlers und zur Minderung etwaiger Schäden beizutragen.

    3. Die Haftung des Hotels für mitgebrachte persönliche Gegenstände der Gäste richtet sich nach Art. 6 Abs. 1 lit. III – Beherbergungsordnung – Punkt 13 und Punkt 14.

    4. Wird dem Kunden ein Stellplatz zum Abstellen des Fahrzeugs auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, überlassen, kommt kein Überlassungsvertrag zustande. Für Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder versetzter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    5. Nachrichten, Post- und Warensendungen für Gäste werden stets pfleglich behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Lagerung, auf Wunsch gegen Entgelt die Aufgabe des Vorgenannten.

    6. Das Hotel haftet nicht für Unfälle bei Veranstaltungen, Programmen aller Art, es sei denn, das Hotel handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

     

    Kunst. XI. Veranstaltungen

    1. Bei Änderung des Leistungsumfangs aus Gründen des Kunden erkennt das Hotel eine Minderung des vorab vereinbarten Vertragspreises um maximal 10 % an. Die Verpflichtung des Kunden aus bestellten Leistungen über den ursprünglichen Betrag hinaus bleibt unberührt.

    2. Aufgrund einer Änderung des Leistungsumfangs aus Gründen des Auftraggebers wird dieser nach seinen Möglichkeiten eine Erhöhung des Leistungsumfangs vornehmen. Der Kunde hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Erhöhung des Leistungsumfangs, das Hotel ist jedoch verpflichtet, ein solches Verlangen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln.

    3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist das Hotel berechtigt, den Preis für die Leistungen einseitig festzulegen und festzusetzen oder bestätigte Zimmer auszutauschen. Der vorab vereinbarte Standard und die technische Ausstattung der Räume müssen jedoch eingehalten werden.

    4. Bei Veranstaltungen, die länger als 22:00 Uhr dauern, kann das Hotel ab 22:00 Uhr bezahlen. einen Leistungszuschlag auf Basis der erbrachten Leistungen oder Waren berechnen, wenn die vereinbarte Vergütung die Dauer länger als 22:00 Uhr nicht mehr berücksichtigt.

    5. Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. Das Hotel ist in diesen Fällen berechtigt, einen Leistungszuschlag zu berechnen.

    6. Für die Bezahlung zusätzlich bestellter Speisen und Getränke durch die Teilnehmer der Veranstaltung sind der Veranstalter und der Kunde verantwortlich.

    7. Der Kunde ist bei der Veranstaltung verpflichtet, Verpflichtungen gegenüber Organisationen zum Schutz des Urheberrechts zu erfüllen. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder mögliche Strafen für mögliche Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten.

    8. Der Veranstalter und der Kunde sind verpflichtet, das Hotel unaufgefordert zu benachrichtigen, wenn die Veranstaltung geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören und die Interessen des Hotels und anderer Kunden einzuschränken oder zu gefährden. Das Hotel ist berechtigt, Maßnahmen zur Abwendung einer solchen Situation zu treffen und der Kunde ist verpflichtet, diese zu dulden.

    9. Werbung in Print- und elektronischen Medien, Anzeigen und Bekanntmachungen für die breite Öffentlichkeit, insbesondere Informationen über politische, religiöse und kommerzielle Ereignisse, die auf eine Hotelbeziehung hinweisen und geeignet sind, den Ruf eines Hotels zu schädigen oder Anzeichen von Parasiten auf dessen Ruf zu haben , bedürfen einer wesentlichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

    10. Soweit das Hotel dem Veranstalter auf seine Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter beim Verlassen dieser Einrichtung frei.

     

    Kunst. XII. Andere

    1. Die Regeln für den Aufenthalt von Tieren im Hotel sind in Art. III – Beherbergungsordnung – Punkt 10.

    2. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden sechs Monate im Hotel aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände von offensichtlichem Wert an die zuständige öffentliche Verwaltung Hotel Sun ****, Slnečné jazerá – Nord 2572/125, 903 01 Senec . übergeben

    3. Hotel-Wellness:

    – Die Kapazität des Wellnesshotels beträgt 30 Personen, die gleichzeitig die Wellnessdienstleistungen nutzen

    – Wenn der Kunde an der Nutzung der Wellness-Dienstleistungen interessiert ist, ist es seine Pflicht, die Dienstleistungen mindestens 2 Stunden vor Beginn der Nutzung an der Hotelrezeption zu bestellen

    – Sollte der Wellnessbereich aus technischen Gründen ganz oder teilweise außer Betrieb sein, behält sich das Hotel das Recht vor, dem Kunden die Wellnessleistungen nicht zu erbringen, auch wenn der Kunde den vereinbarten Preis für die Dienstleistungen bereits bezahlt hat – in diesem Fall ist dies der Fall durch eine Servicereklamation gelöst

    – die Wellnessleistung eines geschlossenen Betriebes wird nach der gültigen Preisliste verrechnet

     

    Kunst. XIII. Lieferung

    1. Alle Unterlagen aus dem zwischen dem Hotel und dem Kunden begründeten Rechtsverhältnis sind zuzustellen:
    – persönlich
    – elektronisch
    – per Post
    – durch einen zur Zustellung von Sendungen ermächtigten Dritten.

    2. Alle Unterlagen über die zwischen dem Hotel und dem Kunden bestehenden Rechtsbeziehungen werden per Einschreiben an die Adresse des Sitzes des Hotels und an die Anschrift des ständigen Wohnsitzes oder Sitzes des Kunden oder auf elektronischem Weg zugestellt. Wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel und dem Kunden andauert, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, dem anderen Teilnehmer jede Änderung des Sitzes, des ständigen Wohnsitzes oder der E-Mail-Adresse nach den in diesem Artikel festgelegten Grundsätzen innerhalb von drei Tagen ab dem Datum mitzuteilen des Wohnsitzwechsels, des ständigen Wohnsitzes oder des E-Mail-Postfachs.

    3. Erhält der Auftraggeber das Dokument nicht an der in der Bestellung angegebenen Adresse und diese ist mit seiner im Handelsregister oder einem anderen Register eingetragenen Adresse identisch, gilt das Dokument drei Tage nach Rücksendung an den Absender als zugestellt, auch wenn wenn der Adressat es nicht weiß. In diesem Fall werden alle Rechtswirkungen der zugestellten Schriftstücke an dem Tag wirksam, an dem die Schriftstücke als zugestellt gelten.

    4. Erhält der Auftraggeber das Dokument nicht an der in der Bestellung angegebenen Adresse und diese entspricht nicht seiner im Handelsregister oder einem anderen Register eingetragenen Adresse, ist der Absender verpflichtet, das Dokument wiederholt an die angegebene Adresse des Teilnehmers zuzustellen im Handelsregister oder einem anderen Register. Im Falle einer solchen Lieferung gilt Punkt 3 dieses Artikels in vollem Umfang.

     

    Kunst. XIV. Schlussbestimmungen

    1. Alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis verpflichten sich die Parteien, vorrangig zu lösen.

    2. Das Hotel und der Kunde erkennen an, dass alle möglichen Streitigkeiten, die sich zwischen ihnen aus dem Rechtsverhältnis und im Zusammenhang damit ergeben, dem Recht der Slowakischen Republik gemäß slowakischem Recht unterliegen. Für die Beilegung von Streitigkeiten sind die Gerichte der Slowakischen Republik zuständig. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ist vom Kollisionsrecht ausgeschlossen.

    3. Regelungen zugunsten eines ausländischen Elements in Kollisionsnormen sind nur bei zwingenden Regelungen zulässig.

    4. Änderungen eines schriftlichen Vertrages oder von Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Erklärung des Hotels. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen von Kunden sind unwirksam.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Senec, 1.12.2018